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Leben-Rente-BAV

Wir helfen Ihnen Ihre finanziellen Ziele und Wünsche schnellstmöglich zu erreichen!!!

Private Versicherungen

Während eines ganzen Lebens ist das Know-how und die Arbeitskraft der Arbeitnehmer oder Unternehmer das wichtigste Kapital. Ein Ausfall durch einen Unfall oder eine Krankheit könnte die Existenz der Familie oder des Unternehmens bedrohen.

Die wichtigsten Versicherungen um dieser Bedrohung vorzubeugen finden Sie hier.

Bei der Auswahl einer individuellen Lösung achten wir prinzipiell auf ein gutes Preis/ Leistungsverhältnis und berücksichtigen bei der Auswahl nur Versicherungs-Unternehmen mit guten Unternehmensratings und einer niedrigen Beschwerdequote sowie Ausgezeichneter Bedingungen.


Berufsunfähigkeitsversicherungfub_chemist_0560

Weil es in der Regel preiswerter ist, wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung meist als Zusatz zur Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen.
Bei der Auswahl des Versicherers sollten Sie vor allem auf eine ausreichende Leistungsdauer der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente achten. Normalerweise wird die Berufunfähigkeitsrente gezahlt, wenn Sie länger als sechs Monate durch Krankheit oder Unfall an der Berufausübung gehindert sind. Und zwar so lange, bis Sie wieder Ihrer Tätigkeit nachgehen können. Oder bis zum vereinbarten Ablauf der Versicherung.
Auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie als Arbeitnehmer oder Selbständiger nicht verzichten.
Da die meisten Existenzgründer nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, besteht keine Absicherung bei Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit. Zudem haben Sie als Selbstständiger von der gesetzlichen Rente keine Leistungen zu erwarten wenn Sie vor dem 01.01.1984 nicht mindestens 60 Beitragsmonate lückenlos nachweisen können.


Krankenversicherungbut5_med_0330

Selbstständige bzw Angestellte über der BBG sind in der Regel nicht mehr in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Sie haben die Wahl, ob Sie sich und Ihre Familienmitglieder freiwillig bei Ihrer bisherigen oder einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern oder zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.
Bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung sollten Sie bedenken, dass Sie als Selbstständiger später nur unter bestimmten Bedingungen wieder Mitglied in der gesetzlichen Versicherung werden können. Beachten sollten Sie ggf. auch, ob Familienangehörige mitversichert sind. Liegt das Einkommen eines Privatversicherten über einer Bemessungsgrenze, so sind Kinder nicht mehr automatisch bei seiner gesetzlich versicherten Ehefrau mitversichert. Sie müssen dann freiwillig gesetzlich oder aber privat abgesichert werden.
Auch eine Kombination von gesetzlicher und privater Versicherung sollten Sie in Betracht ziehen. Wenn die Leistungen der gesetzlichen Versicherung nicht ausreichen, können private Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Insbesondere sollten Sie bedenken, dass Sie als Selbstständiger im Krankheitsfall in der Regel keine sechswöchige Lohnfortzahlung wie ein Angestellter erhalten. Hier kann eine Krankentagegeldversicherung helfen, die einspringt, wenn Sie durch Krankheit arbeitsunfähig sind.

Unterschiede GKV und PKV

 
Unfallversicherungauto_123

Eine wichtige Ergänzung zu allen anderen Versicherungen ist die Unfallversicherung. Die jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften bieten eine freiwillige Unternehmerversicherung an, bei der auch der mitarbeitende Ehepartner versichert ist. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur dann, wenn es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt.
Die meisten Unfälle geschehen jedoch in der Freizeit. Um dieses Risiko abzusichern gibt es private Unfallversicherungen. Während die Leistung der Unternehmerversicherung erst ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit beginnt, können Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung schon mit dem geringsten feststellbaren Invaliditätsgrad, also schon bei einem Prozent geltend gemacht werden. Empfehlenswert ist eine private betriebliche Gruppen-Unfallversicherung, die Mitarbeiter und Familienangehörige im Berufs- und Freizeitbereich absichert.


Lebensversicherung r_reports_1136

Eine Risikolebensversicherung eignet sich nicht zur eigenen Altersvorsorge, sondern dient zur Absicherung Ihrer Familie oder von Krediten. Im Todesfall wird die in der Police genannte Summe an die Hinterbliebenen oder an einen Kreditgeber gezahlt. Banken gewähren oftmals nur dann Darlehen, wenn eine Risikolebensversicherung nachgewiesen werden kann. Eine Risikolebensversicherung sollten Sie erwägen, wenn Ihnen nahestehende Menschen wirtschaftlich von Ihnen abhängig sind.
Eine Alternative ist die Kapitallebensversicherung. Sie sichert im Todesfall die Hinterbliebenen ab und trägt im Erlebensfall zur privaten Altersvorsorge bei.
 

Allgemeine Informationen 3 Schichten der Altersversorgung sichern die Zukunft


Es gibt 3 Schichten der Altersversorgung:

Schicht 1: Basisversorgung
Darunter fallen z. B.: gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgung, Versorgung der landwirtschaftlichen Alterskasse, Basis-Rentenversicherung („Rürup-Rente“)


Schicht 2: Zusatzversorgung
Darunter fallen z. B.:

Betriebliche Altersversorgung (z. B. Direktversicherung),

privat kapitalgedeckte Altersversorgung Riester-Rente-Zahlen-Daten-Fakten


Schicht 3: Private Vorsorge
Darunter fallen z. B.: Kapitalversicherung/Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, Fondsgebundene Kapitallebensversicherung, Bundesschatzbriefe, Investmentfondsanteile, Aktien, Ratensparverträge
Die gesetzliche Rente wird langfristig weniger als 40 % des letzten Bruttolohnes betragen. Gleichzeitig verdoppeln sich die Lebenshaltungskosten ca. alle 20 Jahre. Deswegen ist die betriebliche Altersversorgung neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Altersvorsorge für Arbeitnehmer und trägt dazu bei, den Lebensstandard im Alter zu sichern.

Mit dem Inkrafttreten der Rentenreform von 2002 und dem neuen Alterseinkünftegesetz seit Anfang 2005 hat die betriebliche Altersversorgung auch immer mehr an Bedeutung gewonnen. Nach Angabe des Deutschen Instituts für Altersversorgung wurden alleine 2003 rund 700.000 Neuverträge zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen, was einem Zuwachs der Gesamtverträge von rund einem Drittel entspricht. Der Verbreitungsgrad betrieblicher Altersversorgung ist jedoch noch ausbaufähig, da bis jetzt erst jeder 20. Rentner Vorsorgebezüge aus einer betrieblichen Altersversorgung bezieht.

Staatliche Förderung nutzen
Einzahlungen in die betriebliche Altersversorgung werden vom Staat steuerlich begünstigt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren von dieser Art der Altersvorsorge. So sparen Arbeitgeber Lohnnebenkosten und Arbeitnehmer die Sozialabgaben* und zusätzlich die Lohnsteuer.

Die späteren Versorgungsleistungen führen zu voll steuerpflichtigen Einkünften, i. d. R. jedoch zu einem niedrigeren Steuersatz als in der Erwerbsphase.

Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
Seit dem 1. Januar 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West). Für 2006 entspricht das 2.520 Euro pro Jahr. Weitere Gründe, warum Sie nicht mit der Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung warten sollten, finden Sie bei den Vorteilen im Detail.

* Aktuell Sozialversicherungsfreiheit bei Entgeltumwandlung befristet bis zum 31.12.2008. Dadurch Beitragsersparnis bei Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.

Die betriebliche Altersversorgung bringt sowohl Vorteile für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer


Ihre Vorteile als Arbeitgeber:


Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung: durch unternehmensindividuelles Angebot der betrieblichen Altersversorgung an die Mitarbeiter

.
Senkung der Lohnnebenkosten: durch Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung bei Entgeltumwandlung befristet bis 31.12.2008.


Mitarbeitermotivation und -bindung: durch Unterstützung beim Aufbau der Altersvorsorge.

 
Geringer Verwaltungsaufwand: da die Versicherung bzw. Pensionskasse die komplette Abwicklung übernimmt.


Wettbewerbsvorteil: durch motivierte Mitarbeiter und Imageförderung des Unternehmens.


Ihre Vorteile als Arbeitnehmer:


Steuerbegünstigte, zusätzliche Absicherung im Alter: durch gezielte Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente und privater Vorsorge.


Steuer- und Sozialversicherungsersparnis: durch Abzug des Beitrages vom Bruttogehalt (Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung befristet bis 31.12.2008).


Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel: da der Vertrag einfach übertragen werden kann.                   

 

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