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Rente mit 63

Beratung ist wichtig

Foto: Älterer Mann vor LKW 

Langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren sollen mit 63 Jahren ohne Abschläge in Altersrente gehen können. Dies gilt für Personen,die bis einschließlich 1952 geboren sind. Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1963 soll das Renteneintrittsalter schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben werden.

Tabelle: So steigt die Altersgrenze von 63 Jahren

Versicherte

Geburtsjahrgang

Anhebung um

... Monate

auf Alter

-Jahr-

auf Alter

-Monat-

1953

2

63

2

1954

4

63

4

1955

6

63

6

1956

8

63

8

1957

10

63

10

1958

12

64

0

1959

14

64

2

1960

16

64

4

1961

18

64

6

1962

20

64

8

1963

22

64

10

Beispiel:
Hans M. ist am 15. März 1951 geboren und plant mit 63 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen.
Er hat zwei Möglichkeiten:
1. Hans M. geht ab dem 1. April 2014 in Rente. Da das Rententrittsalter für eine abschlagsfreie Altersrente derzeit für ihn bei 65 Jahren und 5 Monaten liegt, müsste er einen Abschlag von 8,7 Prozent hinnehmen.
2. Hans M. wartet noch drei Monate und geht erst ab dem 1. Juli 2014 in Rente. Sollten die Änderungen zur Rente mit 63 so umgesetzt werden, wie sie der Gesetztesentwurf vorsieht, könnte Hans M. ohne Abschlag in Rente gehen und bekäme eine um 8,7 Prozent höhere Rente.

Hinweis:
Hans M. muss sich für eine Altersrente entscheiden. Beantragt er die Rente mit Abschlag zum 1. April 2014, kann er zum 1. Juli nicht in die "abschlagsfreie" Altersrente wechseln. Wartet Hans M. bis er die abschlagsfreie Altersrente zum 1. Juli 2014 bekommt, muss er die Zeit von April bis Juni finanziell überbrücken. Er sollte auch prüfen, ob er weiter krankenversichert ist und ob sich diese Variante auf seine betriebliche Altersversorgung auswirkt.

Weitere Informationen

Rente mit 63

Seit dem 1. Juli 2014 können Versicherte nach 45 Jahren Beitragszahlung schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Für wen das möglich ist, lesen Sie hier.

 

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