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Versicherungen

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Versicherung (hoffentlich nicht trocken)nicht zutrocken

Mit Versicherung wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Versicherungsbeitrag) in den Geldtopf Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.


 Grundprinzip der Versicherung

Alfred Manes definiert Versicherung als „die gegenseitige Deckung zufälligen, schätzbaren Geldbedarfs zahlreicher gleichartig bedrohter Wirtschaften“, Karl Hax als „die planmässige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs“. Eine gesetzliche Definition besteht nicht.

Damit ist Versicherung die nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip arbeitende wirtschaftliche Absicherung von Risiken gegen Beitragszahlung; sie wird entweder nach dem Assoziationsprinzip als Gegenseitigkeitsversicherung oder nach dem Spekulationsprinzip als Erwerbsversicherung betrieben. Die Rechtsordnung trennt das Versicherungsrecht in das immer umfangreicher werdende Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht, das wiederum Versicherungsunternehmensrecht, Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsvertragsrecht umfasst. Das Versicherungsvertragsrecht ist besonderes Schuldvertragsrecht und als solches das den Besonderheiten des Versicherungsvertrages gerecht werdende Sonderprivatrecht.

Antike Vorformen der Gegenseitigkeitsversicherung begegnen uns in den ägyptischen, griechischen und römischen Begräbnisvereinen (collegia tenuiorum), die mittels regelmässiger Beiträge für ein anständiges Begräbnis ihrer Mitglieder und für den Totenkult sorgten. Die bis in die Neuzeit fortwirkende Entwicklung der Gegenseitigkeitsversicherung beginnt jedoch erst im frühen Mittelalter in Nordeuropa mit der auf einem gegenseitigen Treueverhältnis beruhenden und sich zur gemeinsamen Erfüllung religiöser, politischer, wirtschaftlicher und geselliger Zwecke zusammenschliessenden Gilden und Genossenschaften, die sich bevorzugt der gemeinschaftlichen Risikoübernahme und Hilfeleistung bei Tod, Brand, Viehsterben, Schiffbruch und Gefangennahme widmeten. Im 17. und 18. Jhdt. entstanden auf staatliche Initiative die ersten öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten.

Die versicherbaren Risiken sind sehr vielfältig, lassen sich aber auf wenige Risikogruppen reduzieren, die allerdings keine exakten Grenzen haben:

  • · biometrische Risiken, darunter versteht man die das Leben und den Lebensunterhalt betreffenden individuellen Risiken wie Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Langlebigkeit und vorzeitigen Tod. Sie werden durch Lebensversicherungsprodukte abgedeckt
  • · Kostenrisiken (beispielsweise Gerichtskosten, Krankheitskosten) werden beispielsweise durch die Rechtsschutzversicherung und die Krankenversicherung gedeckt
  • · Schadensrisiken (beispielsweise Feuer, Unfall, Diebstahl) werden durch zahlreiche Schadensversicherungsarten gedeckt (beispielsweise Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung)
  • · Haftungsrisiken werden durch zahlreiche Formen der Haftpflichtversicherung gedeckt
  • Die Zweige der Sozialversicherungen können nur eingeschränkt zu den Versicherungen gezählt werden, da es sich um anlage- (Kapitaldeckungsverfahren) oder umlagefinanzierte (Umlageverfahren), staatlich organisierte Pflichtversicherungen handelt. Über die Verlässlichkeit dieser braucht man sich bekanntlich nicht weiter unterhalten.

Norbert Blüm:


Die Rente ist sicher

Unvergessen die Worte des früheren Arbeitsministers Norbert Blüm: "Die Rente ist sicher." Wie lange die Aussage Bestand hatte, wissen wir inzwischen - vor allem die Rentner. Alter Wein in neuen Schläuchen könnte man meinen, wenn man die Fortsetzungsgeschichte hört. Der neue Arbeitsminister heisst Franz Müntefering, und sein Credo lautet: "Wir werden in dieser Legislaturperiode die Renten nicht kürzen." Wirklich? Die Rentner werden es im neuen Jahr besser wissen. Wegen zusätzlicher Belastungen (Steuern und Sozialabgaben) werden sie wieder weniger auf dem Konto haben. Dabei sind die meisten Betroffenen mit den Reformmassnahmen einverstanden - aber nicht mit Politikern, die immer nur die halbe Wahrheit sagen. Leider die ganze Wahrheit: Verlass ist nur auf die Eigenvorsorge - je früher, desto besser.

 

Deckungsprinzipien

Für die Deckung der Anwartschaften insbesondere bei Personenversicherung haben sich zwei grundlegende Deckungsprinzipien herauskristallisiert.

   · Mit dem Kapitaldeckungsverfahren wird in der privaten Versicherungswirtschaft gearbeitet.

   · Das Umlageverfahren wird überwiegend in der gesetzlichen Versicherung angewendet.

Besonders augenscheinlich wird dieser Unterschied bei der Gegenüberstellung von gesetzlicher und privater Rentenversicherung. Unabhängig vom Deckungsprinzip dienen aber beide zur Absicherung des Alters- z. T. auch des Invaliditätsrisikos.

 

Untypische Versicherungen

Eine Lotterie ist einer Versicherung in manchen Aspekten sehr ähnlich, nicht zuletzt auch deshalb, weil Versicherungen ursprünglich vielfach Wett- oder Lotteriecharakter hatten. Allerdings dient das Glücksspiel weder der finanziellen Risikovorsorge noch dem kollektiven Ansparen!

Eine besondere Form der Lotterie ist die Tontinenversicherung, bei der eine Gesamtheit von Anlegern einen Betrag aufbringt, der nach dem Ablauf einer vereinbarten Laufzeit verzinst an die Überlebenden der Gesamtheit ausbezahlt wird. Hier steht die Beitragszahlung nicht unter Risiko. Für die Leistung wird das biometrische Risiko zur Erhöhung der Rendite für die Überlebenden genutzt. Allerdings ist die Tontinenversicherung als Vorläufer unserer heutigen Rentenversicherungen anzusehen.

Die insbesondere in Frankreich übliche Kapitalisierung ist ebenfalls im eigentlichen Sinn keine (Lebens-)versicherung, da hier ausschliesslich ein Sparvorgang vorliegt.

 

Versicherung im Kontext des Risikomanagements

Bevor ein Risiko richtig versichert werden kann, muss es erkannt, bewertet und der Umgang mit dem Risiko festgelegt werden. Mit diesem Prozess, welcher als Vorstufe jedem Versicherungsabschluss vorausgehen sollte befasst sich das Risikomanagement. Risikomanagement oder Risk- Management (engl.) ist der gesamtheitliche Umgang mit Risiken. Eine generelle, einfache Definition von Risiko ist Unsicherheit. Die Komponenten eines Risikos sind:

  • Ein Wert (Sache, Person, Prozess, System, Zustand)
  • Die Gefahren, welchen die Werte ausgesetzt sind
  • Die Auswirkungen, wenn sich die Gefahr am Wert verwirklicht (direkte und indirekte finanzielle und nicht- finanzielle Auswirkungen).
  • Weitere Dimensionen von Risiko sind Eintrittswahrscheinlichkeit und Häufigkeit. Die Versicherungswirtschaft oder der Versicherungsmarkt (als Begriff für alle, welche sich mit versicherbaren Risiken befassen) kümmert sich primär um die durch eine Versicherungsgesellschaft (den Versicherer) versicherbaren Risiken. Nur ein Teil aller Risiken ist durch eine Versicherungsgesellschaft versicherbar. Weitere Risiken sind in anderer Art und Weise absicherbar, wie zum Beispiel das Risiko von sinkenden Aktienkursen durch Optionen (Bsp. Put- Option). Ausserdem gibt es die Versicherungswirtschaft konkurrenzierende oder ergänzende Techniken, wie die Securitization, welche den Kapitalmarkt zur finanziellen Absicherung von Risiken anzapft. Viele Risiken sind nicht oder nur teilweise auf andere überwälzbar, wie das Risiko des Unternehmers, dass ein neu lanciertes Produkt am Markt keinen Erfolg hat; könnte man dieses Risiko voll abwälzen, hätte man auch kein Recht auf einen Gewinn. Denn der Gewinn ist der Lohn für eingegangene Risiken.

Welches die richtigen Instrumente, die richtige Methoden im Umgang mit Risiken sind, ist eine Frage, welche das Risikomangement zu beantworten hilft. Vielfach ist die Antwort nicht ein Allerheilmittel, sondern ein Mix aus verschiedenen Massnahmen (z. B. Risikohäufigkeit reduzieren, planmässiger Umgang mit der Situation, wenn sich Risiko verwirklicht, einen Teil der finanziellen Auswirkungen selber tragen, einen Teil versichern). Ein kritischer Schritt im Umgang mit Risiken ist die Erkennung von Risiken, denn mit nicht erkannten Risiken kann auch nicht planmässig umgegangen werden.

 

Klassifikation von Versicherungsarten

Allgemein werden Versicherungen an Hand von drei Kriterien in Gruppen eingeteilt:

  • 1. Personen- und Nichtpersonenversicherungen
    • · Die Personenversicherung gliedert sich in die Lebens-, die Kranken- und die Unfallversicherung.
    • · Zur Nichtpersonenversicherungen werden alle Sach-, Haftpflicht- und sonstige Vermögensversicherungen gerechnet. Beispiele sind Grundstücks- & Eigentumsversicherung
  • 2. Schadens- und Summenversicherungen
    • · Die Schadensversicherung deckt im Versicherungsfall den konkreten Schadensbedarf. Eine vereinbarte Versicherungssumme beschreibt bei dieser Versicherungsart lediglich die maximale Versicherungsleistung. Typische Schadensversicherungen sind die Kranken-, die Hausrat-, die Haftpflicht- und die Rückversicherung sowie die Kraftfahrtversicherung.
    • · Die Summenversicherung leistet im Versicherungsfall eine vorbestimmte Versicherungssumme. Summenversicherungen sind immer Personenversicherungen, bekanntestes Beispiel ist die Lebensversicherung, daneben steht noch die Unfallversicherung.
  • 3. Aktiven- und Passivenversicherungen
  • Bei den Schadensversicherungen kann man folgende Einteilung vornehmen:
    • · Aktivenversicherung schützen Sachwerte, die bei einem Unternehmen auf der Aktivseite stehen. Beispiele sind Gebäudeversicherung oder Kaskoversicherung.
    • · Passivenversicherungen schützen die Haftung gegenüber Dritten, d. h. es wird die Passivseite einer Bilanz geschützt, z. B. durch Produkthaftpflichtversicherung, Kraftfahrtversicherung.
  • Beide Gruppen unterscheiden sich in der Funktionsweise. Während es bei der Aktivenversicherung das Prinzip der Unterversicherung gibt (der Schaden wird nur im Verhältnis Versicherungssumme zum Wert des beschädigten Gegenstandes ersetzt), gilt bei der Passivenversicherung das Prinzip der Erstrisikodeckung, d. h. der Schaden wird immer in voller Höhe bis zum Erreichen der Deckungssumme ersetzt.

                        

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