Bausparen ist nicht nur für Spießer geeignet!
Denn es gibt so viele Verwendungsmöglichkeiten:
ob als ersten Grundstein für die eigene Immobilie, um sich ein zinsgünstiges Darlehen zu sichern oder als „Krankenversicherung“ für ein bestehendes Objekt, um Modernisierungen bzw. Renovierungen zu finanzieren Auch als „Sparvertrag“ eignet sich Bausparen hervorragend – die Zinsen sind deutlich höher als beim herkömmlichen Sparbuch oder Tagesgeldkonto und ... unter Ausnutzung der staatlichen Förderungen können Sie eine stattliche Rendite erzielen Bausparen – die ideale Geschenkidee
Wenn Sie etwas für die Zukunft Ihrer Kinder oder Enkel-/Patenkinder tun möchten, dann liegen Sie mit einem Bausparvertrag genau richtig. Denn Sie sparen sicher und für eine konservative Kapitalanlage renditestark an. Ideal als sinnvolles und wertbeständiges Geschenk für eine gute Ausbildung oder vielleicht als Grundstein für die ersten eigenen 4 Wände.
Geld vom Staat
Wenn man heutzutage Geld vom Staat geschenkt bekommt, sollte man ganz schnell zugreifen. Beim Bausparen ist das der Fall.
8,80% Wohnungsbauprämie als Zuschuss vom Staat!
Millionen Familien und Arbeitnehmer können - seit die Einkommensgrenzen für die staatliche Bauspar-Förderung 1996 drastisch erhöht wurden - bares Geld vom Staat bekommen: 90,11 EUR für Verheiratete und 45,06 EUR für Alleinstehende gibt es Jahr für Jahr als Zuschuß auf die eingezahlten Bausparbeiträge.
Übrigens: Bausparen ist auch interessant für Jugendliche und Rentner/Pensionäre. Denn die Bauspar-Förderung gilt auch für Jugendliche ab 16 Jahre, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Und die anrechenbaren Bezüge von Rentnern und Pensionären liegen meist unter den Einkommensgrenzen.
+ 9% Arbeitnehmersparzulage bei Anlage der vermögenswirksamen Leistungen auf einem Bausparvertrag (max. 84,60 EUR pro Jahr, Verheiratete)
+ 18% Arbeitnehmersparzulage auf Fondssparen, in den neuen Bundesländern sogar 22% (max. 144,- EUR pro Jahr, Verheiratete in den alten Bundesländern)
Macht zusammen bis zu 318,71 EUR pro Jahr vom Staat!
Also: lassen Sie sich das Geldgeschenk nicht entgehen!
Einkommensgrenzen für die
- Arbeitnehmersparzulage: zu versteuerndes Jahreseinkommen von 17.900 EURO bei Singles / 35.800 EURO bei Verheirateten.
- Wohnungsbauprämie: zu versteuerndes Jahreseinkommen von 25.600 EUR bei Singles / 51.200 EUR bei Verheirateten.
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